Die Elektromobilität erlebt in Deutschland einen rasanten Aufstieg. Ein wesentlicher Grund dafür sind die zahlreichen staatlichen Förderprogramme und Subventionen, die den Umstieg auf ein E-Auto erleichtern sollen. Doch was genau wird aktuell gefördert, welche Bedingungen gelten 2025 – und wie profitieren Privatpersonen und Unternehmen davon? In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten, Änderungen ab 2024/25 und geben Tipps zur optimalen Nutzung der Zuschüsse.

1. Warum werden E-Autos gefördert?

Der Verkehrssektor ist einer der größten CO₂-Emittenten in Deutschland. Um die Klimaziele zu erreichen, fördert die Bundesregierung den Wechsel vom Verbrennungsmotor zur Elektromobilität. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu senken, die Luftqualität zu verbessern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Fördermittel sollen Kaufanreize setzen, Ladeinfrastruktur ausbauen und technologische Innovationen vorantreiben.

2. Der Umweltbonus – Stand 2025

Der Umweltbonus war lange Zeit das zentrale Förderinstrument. Seit 2023 wird er jedoch schrittweise zurückgefahren. Ab Januar 2024 wurde der staatliche Anteil komplett gestrichen. Im Jahr 2025 erhalten Privatpersonen keine staatlichen Zuschüsse mehr für den Kauf eines Elektroautos.

Wichtig: Wer bis Ende 2023 einen Kaufvertrag abgeschlossen und das Fahrzeug bis spätestens 31.12.2024 zugelassen hat, konnte noch vom Umweltbonus profitieren. Für alle späteren Käufe gilt: Kein staatlicher Umweltbonus mehr, auch nicht rückwirkend.

Was bedeutet das für Verbraucher?

  • Der Wegfall des Umweltbonus macht E-Autos zunächst teurer.
  • Die Kaufentscheidung sollte stärker auf langfristige Vorteile wie Steuerfreiheit, THG-Quote und Betriebskosten basieren.

3. Die THG-Quote – Geld verdienen mit dem E-Auto

Eine weiterhin attraktive Einnahmequelle für E-Auto-Fahrer bleibt die THG-Quote (Treibhausgasminderungs-Quote). Sie ermöglicht es Privatpersonen, Emissionseinsparungen ihres E-Autos an Mineralölunternehmen zu verkaufen. Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre CO₂-Bilanz zu verbessern – und kaufen THG-Quoten ein.

Wie funktioniert die THG-Prämie?

  1. Nachweis über Zulassung eines vollelektrischen Fahrzeugs.
  2. Registrierung bei einem THG-Quoten-Anbieter (z. B. Emobia, Maingau, EnBW).
  3. Die Anbieter bündeln die Quoten und verkaufen sie.
  4. Die Auszahlung erfolgt jährlich – aktuell zwischen 50 und 300 Euro.

Die Prämie variiert je nach Anbieter und Marktlage. Für Unternehmen mit E-Fuhrparks ist die THG-Quote ebenfalls interessant und kann mehrere Tausend Euro jährlich einbringen.

4. Steuerliche Vorteile für E-Autos

Auch 2025 gilt: Wer ein reines Elektroauto fährt, profitiert von der Kfz-Steuerbefreiung für zehn Jahre ab Erstzulassung. Das gilt für alle vollelektrischen Fahrzeuge, die bis spätestens 31.12.2025 zugelassen wurden. Danach könnte die Befreiung angepasst oder ganz auslaufen.

Auch Dienstwagenfahrer profitieren: Für privat genutzte E-Dienstwagen bis 60.000 Euro Bruttolistenpreis gilt weiterhin die 0,25%-Regelung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

5. Förderungen auf Landes- und Kommunalebene

Auch wenn der Umweltbonus auf Bundesebene entfällt, lohnt sich ein Blick auf regionale Förderprogramme. Einige Bundesländer und Städte unterstützen weiterhin:

  • die Anschaffung von E-Autos (z. B. für Handwerksbetriebe),
  • den Einbau privater Wallboxen,
  • die Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus,
  • den E-Lastenrad-Kauf als Alternative für Innenstädte.

Beispiele:

  • NRW: Förderung von E-Nutzfahrzeugen für KMU (2025 fortgeführt).
  • Berlin: Zuschüsse für Wallboxen bei Wohnbaugesellschaften.
  • Baden-Württemberg: Bonus für PV-Anlage mit Ladepunkt.

Die Programme ändern sich laufend – es lohnt sich, regelmäßig auf den Seiten der Landesministerien oder bei Fördermittelberatern zu prüfen.

6. Ladeinfrastruktur: Förderung für Wallbox & Co.

Während die bundesweite KfW-Förderung für Wallboxen (KfW 440) eingestellt wurde, gibt es 2025 weiterhin KfW-Förderprogramme für Unternehmen und Mehrfamilienhäuser. Förderfähig sind:

  • Ladestationen mit Lastmanagement
  • PV-Anlagen in Kombination mit E-Mobilität
  • Netzdienliche Speicherlösungen

Auch die Installation durch Fachbetriebe wird teilweise gefördert. Wichtig: Eine Beantragung muss vor dem Kauf erfolgen!

7. Was gilt für Plug-in-Hybride?

Seit 2023 sind Plug-in-Hybride nicht mehr förderfähig. Weder über den Umweltbonus noch über steuerliche Vorteile wie 0,5%-Regelung. Der Gesetzgeber begründet dies mit der unklaren tatsächlichen Emissionsbilanz dieser Fahrzeuge.

8. Fazit: Förderlandschaft verändert sich – aber lohnt sich weiterhin

Auch ohne Umweltbonus gibt es 2025 attraktive Möglichkeiten, beim Umstieg auf ein E-Auto zu sparen – etwa durch die THG-Quote, Steuerbefreiung, regionale Programme und Förderung der Ladeinfrastruktur. Wer klug kombiniert, kann schnell mehrere Tausend Euro an Unterstützung erhalten.

Checkliste für E-Auto-Käufer 2025:

  • Gibt es regionale Förderungen oder Programme für meine Stadt/mein Bundesland?
  • Ist die THG-Prämie bereits beantragt?
  • Profitiere ich von der Kfz-Steuerbefreiung oder der 0,25%-Regelung?
  • Gibt es Förderungen für meine Wallbox oder PV-Anlage?
  • Habe ich den Antrag vor dem Kauf gestellt (wichtig für KfW etc.)?

Tipp: Auf foerderdatenbank.de und kfw.de lassen sich tagesaktuelle Förderungen bequem recherchieren.

Zusammenfassung

Die staatliche Förderung für E-Autos ist 2025 differenzierter als je zuvor. Während der Umweltbonus für Privatpersonen entfällt, bleiben attraktive Alternativen bestehen – vor allem THG-Prämie, Steuerersparnis und Förderprogramme für Ladeinfrastruktur. Wer sich jetzt informiert und aktiv beantragt, kann auch 2025 noch vom Umstieg auf E-Mobilität finanziell profitieren.

Autor: Jens

Dr. Jens Bölscher ist studierter Betriebswirt mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik. Er promovierte im Jahr 2000 zum Thema Electronic Commerce in der Versicherungswirtschaft und hat zahlreiche Bücher und Fachbeiträge veröffentlicht. Er war langjährig in verschiedenen Positionen tätig, zuletzt 14 Jahre als Geschäftsführer. Seine besonderen Interessen sind Innovationen im IT Bereich.