Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine bahnbrechende steuerliche Erleichterung für den Kauf von Photovoltaikanlagen: 0 % Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation. Damit möchte der Gesetzgeber die Energiewende vorantreiben und private Haushalte motivieren, in erneuerbare Energien zu investieren. Doch was genau bedeutet dieser Vorteil für Privatkunden – und worauf sollten Sie beim Kauf achten?
Die rechtliche Grundlage
Die Regelung basiert auf § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG). Dort ist festgelegt, dass die Lieferung, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden mit dem Steuersatz von 0 % versehen werden. Für Privatkunden bedeutet das: Der Nettopreis ist gleichzeitig der Endpreis – ohne zusätzliche Mehrwertsteuer.
Welche Anlagen sind begünstigt?
Nicht jede Photovoltaikanlage fällt automatisch unter die Steuerbefreiung. Der Gesetzgeber hat klare Bedingungen formuliert:
- Standort: Die Anlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, öffentlichen Gebäudes oder gemeinnützigen Gebäudes installiert sein.
- Leistung: Begünstigt sind Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp (Kilowatt-Peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
- Zubehör: Auch Batteriespeicher, Wechselrichter und notwendige Komponenten können unter die 0 %-Regelung fallen, wenn sie direkt zur Anlage gehören.
Vorteile für Privatkunden
Die steuerliche Entlastung bringt handfeste Vorteile mit sich:
- Kostenvorteil: Eine Anlage, die vorher 12.000 € inkl. 19 % MwSt. kostete, ist seit 2023 um mehr als 1.900 € günstiger.
- Planungssicherheit: Keine komplizierte Vorsteuererstattung notwendig – der Brutto-Preis ist sofort niedriger.
- Förderungen kombinierbar: Neben der 0 %-Regelung können weiterhin staatliche Förderungen, KfW-Kredite oder regionale Zuschüsse genutzt werden.
Beispielrechnung: So viel sparen Sie
Nehmen wir eine typische Anlage für ein Einfamilienhaus mit Batteriespeicher:
- Anschaffungskosten netto: 15.000 €
- Vor 2023 mit 19 % MwSt.: 17.850 €
- Seit 2023 mit 0 % MwSt.: 15.000 €
Ersparnis: 2.850 € sofort beim Kauf.
Besonderheiten bei Batteriespeichern
Batteriespeicher sind dann von der Steuerbefreiung erfasst, wenn sie zusammen mit einer Photovoltaikanlage geliefert werden oder nachträglich als Ergänzung installiert werden. Alleinstehende Speicherlösungen ohne PV-Anlage können jedoch weiterhin mit 19 % MwSt. belegt sein.
Worauf sollten Kunden achten?
Damit die 0 %-Regelung greift, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Rechnung prüfen: Der Anbieter muss den Steuersatz von 0 % korrekt ausweisen.
- Nachweise erbringen: Bei Anlagen über 30 kWp oder außerhalb von Wohngebäuden kann der Vorteil entfallen.
- Seriöse Anbieter wählen: Manche Billigangebote umgehen die Regelung nicht korrekt – was im Zweifel zu Nachzahlungen führen kann.
Gibt es Einschränkungen?
Ja, insbesondere bei größeren Anlagen oder bei gewerblichen Projekten. Für Privatkunden mit Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus ist die 0 %-Regelung aber in der Regel problemlos anwendbar.
- ⭐⭐⭐⭐⭐ BALKONKRAFTWERK: Als Balkonkraftwerk wird eine "kleine" Solaranlage bezeichnet, welche genehmigungsfreie Solarenergie in Strom umwandelt. Der erzeugte Strom wird anschließend über eine normale Steckdose in das Stromnetz der Wohnung eingespeist. Dieser kann dann direkt von Ihren Verbrauchern z.B. Kühlschrank, Fernseher, Router im Haushalt genutzt werden. Zudem kann auch während ihrer Abwesenheit die Abdeckung der Grundlast (Standby-Verbrauch) gewährleistet werden. Im Lieferumfang sind enthalten: Solarmodule 920W PMax mit zusätzlicher bifazialer Energieausbeute, Inverter mit 800W Einspeiseleistung. Also ein komplettes Balkonkraftwerk!
- ⭐⭐⭐⭐⭐ HOHE EFFIZIENZ: Mit einer Modulleistung von 920 Watt und zusätzlicher bifazialer Energieausbeute, sowie einer hohen Effizienz, bietet es selbst bei schwachen Lichtverhältnissen einen hohen Energieertrag.
- ⭐⭐⭐⭐⭐ HOHE JÄHRLICHE EINSPARUNGEN: Durch die hohe Solarmodul Leistung und den hohen Wirkungsgrad des genehmigungsfreien Balkonkraftwerks sparen Sie hohe Stromkosten pro Jahr. Bei steigenden Strompreisen erhöht sich die Ersparnis der steckerfertigen Mini PV Solaranlage.
- ⭐⭐⭐⭐⭐ STABILITÄT, SCHUTZ: Die Front aus gehärtetem Glas mit Antireflexbeschichtung und der robuste Aluminiumrahmen sorgen für beste Stabilität des genehmigungsfreien Balkonkraftwerks, auch bei starkem Wind, sowie bei schweren Schneelasten steht die Mini PV Solaranlage sicher. Der Netz- und Anlagenschutz sorgt im Fehlerfall, z.B. bei Netzabschaltung oder Netztrennung, für die sofortige Abschaltung des Wechselrichters und somit des ganzen Balkonkraftwerks.
- ⭐⭐⭐⭐⭐ EINFACHE VERBINDUNG: Über das Steckersystem lassen sich Solarmodule des genehmigungsfreien Balkonkraftwerks schnell mit dem Micro Wechselrichter verbinden. Das System ist somit komplett steckerfertig. Aufgrund der Vielzahl von Montagemöglichkeiten (Balkon, Terrasse, Dach, Freistehend etc.) ist kein Befestigungsmaterial im Lieferumfang des Balkonkraftwerks enthalten.
Fazit
Seit 2023 macht die 0 %-Mehrwertsteuer-Regelung Photovoltaikanlagen deutlich attraktiver für private Haushalte. Wer jetzt investiert, profitiert nicht nur von günstigeren Anschaffungskosten, sondern auch von langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten. Der Steuervorteil ist ein entscheidender Schritt in Richtung kostengünstige Energiewende – und ein Anreiz, die eigene Stromversorgung nachhaltig zu gestalten.
Dr. Jens Bölscher ist studierter Betriebswirt mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik. Er promovierte im Jahr 2000 zum Thema Electronic Commerce in der Versicherungswirtschaft und hat zahlreiche Bücher und Fachbeiträge veröffentlicht. Er war langjährig in verschiedenen Positionen tätig, zuletzt 14 Jahre als Geschäftsführer. Seine besonderen Interessen sind Innovationen im IT Bereich.